Die bereitgestellte Dienstleistungen

  1. Die Einrichtung einer OIB (kroatische Steuernummer), ohne die Sie hier nichts besitzen, die Verträge anschließen, registriet sein konnen, auf dem Grund einer gepruften Vollmacht lange bestehen
  2. Der Eigentumsnachweis und die Dokumentation der Rechtmäßigkeit der betreffenden Immobilien
  3. Die Verhandlung des Verkaufspreises.
  4. Die Erststellung und die Ubergabe der Dokumentation aufgrund der Pflichten des Grundsteuergesetzes
  5. Die professionelle Unterstutzung beim Abschluss des Zukunft- und Kaufvertrags.
  6. Die Uberwachung und Unterstutzung des Käufers bei der Umschreibung von den Eigentumsrechten in den Grundbuchern, einschließlich die Zahlung von Gebuhren
  7. Anderseits darf ein Immobilienmakler per Gesetz keinen Kaufvertrag aufsetzen!
  8. Alle Daten von Kunden unterliegen den Grundsätzen der DSGVO

Die nutzliche Informationen und die Atrikel uber die Immobilien in Kroatien:

Der kroatische Immobilienmarkt ist sehr spezifisch, mindestens 60% aller Immobilien haben keine ordnungsgemäße Dokoumentation. Sie besteht aus der Baugenehmigung, der Kollaudationsentscheidung und die Eintragung in die  Eigentumsurkunde im Kataster. Viele Immobilien haben beispielsweise einen anderen echten Eigentumer als den in der Eigetumsurkunde eingefuhrten Eingentumer. Daher lohnt es sich in Kroatien nicht, an einem Immobilienunternehmen vorbei zu gehen, das uber alle notwendigen Zertifikate verfugt und garantiert, dass die Immobilie legal verkauft wird. Unsere Firma Internet Oglasi j.d.o.o. Es garantiert, dass alle von uns angebotenen Immobilien zu 100% sauber sind. Und ein altes Haus mit kleinem Grundstuck oder eine kleine Wohnung kann man in Kroatien schon ab 150.000 € kaufen, aber naturlich muss das Haus renoviert werden. Der Preis fur ein älteres zweistockiges Haus in Meeresnähe liegt dann bei 350.000 €. Aber wir sind auf dem Balkan, also konnen einige Immobilien verhandelt werden.

Selbstverständlich sorgen wir fur die Besichtigungen Ihrer ausgewählten Objekte, bei längerer Anreise helfen wir Ihnen bei der Vermittlung einer Unterkunft oder bei einem Transfer vom/zum Flughafen in Split. Daruber hinaus konnen wir bei allen mit dem Kauf verbundenen Rechtsvorschriften behilflich sein, d.h. bei der Erstellung des Kaufvertrags und der Eintragung ins Grundbuch sowie bei der Anmeldung beim Finanzamt zur Abfuhrung der Grunderwerbsteuer. Wir helfen Ihnen bei der Uberweisung von Wasser, Strom, Telefon und Gemeindegebuhren auf Ihren Namen.

Es lohnt sich auf jeden Fall, einen Anwalt mit der Unterzeichnung eines Vertrages zu beauftragen. Sein Lohn reicht von 1-2% des Immobilienpreises. Wenn  Sie jedoch unseren hauseigenen Anwald beauftragen, zahlen Sie unabhängig vom Immobilienpreis nur pauschal 1.000 € (+MwSt.), was wiederum eine spürbare Ersparnis darstellt und Sie zu 100% gegen alles abgesichert sind. Wir kőnnen auch eine Ubersetzung des Vertrags liefern, der Preis für die A4-Seite beträgt 30 € (+MwSt.). Ein Immobilienmakler kann keinen Vertrag über den Verkauf von Immobilien aufsetzen, weil er dieses gesetzlich nicht garantieren kann.

Ab 1.1.2019 auf 3% reduzierte Grunderwerbssteuer, nach kroatischem Gesetz vom Käufer zu bezahlen ist und vom Finanzamt anhand der Daten aus dem Kaufvertrag und nach ortsüblichen Marktpreisen festzusetzen. Dies ist der Fall, wenn das Haus gebaut oder das Grundstück bis zum 31.12.1997 erworben wurde. Nach diesem Datum wurde in Kroatien die Mehrwertsteuer eingeführt, sodass neuere Immobilien bereits mit 25% MwSt. Belegt werden. Die Mehrwertsteuer wird selbstverständlich von der verkaufenden juristischen Person gezahlt, wenn sie Mehrwertsteuerzahler ist. Wenn nicht, werden nur 3% Steuer gezahlt, aber zu Lasten des Käufers. Wenn der Verkäufer jedoch eine juristische Person ist, die die Immobilie nicht länger als 24 Monate besitzt, wird nur die Grundpreissteuer gezahlt, was eine erhebliche Einsprarung darstellt.

Der Antragssteller muss daher berücksichtigen, dass der Gesamtbetrag, den er für die Immobilie zahlen muss, aus vier Teilen besteht (in dieser Reihenfolge):

  1. Mit dem Verkäufer vereinbarte Immobilienpreise
  2. Die Gebühren für anwaltliche Dienstleistungen (variiert je nach Leistung eines bestimmten Anwalts )
  3. Die Maklerprovision der Agentur -3% (+ kroatische MwSt.) des vereinbarten Verkaufspreises der Immobilie
  4. 3% Grunderwerbsteuer (festgesetzt vom Finanzamt)

Die kroatische Gesetze sind diesbezüglich sehr spezifisch und müssen strikt durchgesetzt werden, da sonst die Gefahr von ziemlich hohen Geldstrafen besteht.

Unsere Geselschaft Internet Oglasi j.d.o.o. hilft Ihnen, diese Dienstleistungen innerhalb der Maklerprovision zu erbringen (aber nicht zu bezahlen). In Kroatien ist diese gesetzlich vorgeschrieben und beträgt 3% (+MwSt.) des Verkaufspreises vom Verkäufer und 3% (+MwSt.) des Verkaufspreises vom Käufer.

Weitere Dienstleistungen unseres Unternehmens:

  1. Die Gründung eines Unternehmens in Kroatien auf der Grundlage einer bestätigten Vollmacht
  2. Die Marktforschung, die Sicherstellung des Funktionierens des Unternehmenszweigs
  3. Die Vertretung der ausländischen Kunden
  4. Die Sicherstellung von Geschäftskontakten