GEBÜHREN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ERWERB VON IMMOBILIEN IN KROATIEN :

MAKLERPROVISION

In Höhe von 3 % des Kaufpreises + MwSt. (kroatische Immobilienmakler können eine Provision von bis zu 6 % erheben), mindestens 4.000,- EUR + MwSt.

Wenn Sie sich für eine Immobilie aus unserem Angebot oder dem Angebot unseres Geschäftspartners in Kroatien entscheiden, müssen Sie sich keine Sorgen über "doppelte Provision" machen.

Die Provision ist immer eine und beträgt 3% + MwSt. ( 4.000,- EUR + MwSt.) des Kaufpreises der Immobilie.

GEBÜHREN

Gebühren für juristische und notarielle Dienstleistungen nach den tatsächlichen Kosten.

STEUER

Grunderwerbssteuer ab 2019 in Höhe von 3 % des Kaufpreises der Immobilie (bisher 5 %).

AKTUELLER MARKT

Wir kennen den Immobilienmarkt genau. Wir können insbesondere bei der Auswahl einer bestimmten Immobilie helfen. Im Falle eines Grundstückskaufs helfen wir beim Bau der Immobilie mit bereits verifizierten lokalen Unternehmen.

WIEDERAUFBAU

Wir helfen bei der Rekonstruktion der gekauften Wohnung, des Hauses.

Unsere Immobilienagentur hat Mitarbeiter in Kroatien, insbesondere in Split, Istrien und auf der Insel Krk, wo unsere Makler die meiste Zeit des Jahres sind.

BIETEN WIR IHNEN DIE FOLGENDEN DIENSTLEISTUNGEN AN:

1. aus unserer Datenbank mit kroatischen Immobilien werden wir Ihnen helfen, die richtige Immobilie für Sie auszuwählen, entsprechend Ihren Anforderungen.

2. Wir sind bereit, Besichtigungen der von Ihnen ausgewählten Immobilie entweder mit unserem Makler oder mit einem Makler einer kooperierenden RK in Kroatien, mit der wir eine Kooperationsvereinbarung haben, zu vereinbaren.

Beim Kauf einer Immobilie müssen Sie sich nicht um eine "doppelte Provision" sorgen.

Die Provision ist immer eine und in Höhe von 3% + MwSt. + 1% + MwSt. für Rechtsberatung / mindestens 4.000,- EUR.

3. Wir helfen Ihnen, eine Unterkunft zu finden oder für die Dauer der Besichtigungen zu buchen.

4. Wir arrangieren Besichtigungstermine für die von Ihnen ausgewählten Immobilien auf unserer Website. Sollten Sie sich während der Besichtigung nicht für ein Objekt entscheiden, sind unsere ausländischen Partner bereit, Ihnen Angebote für ähnliche Objekte zu unterbreiten.

5. In Übereinstimmung mit den kroatischen Rechtsvorschriften werden wir Ihnen eine rechtliche Vertretung zur Verfügung stellen. Wir übernehmen die Vertretung beim Kauf der Immobilie beim Notar.

Wir helfen Ihnen bei der Sicherung und Eröffnung eines Kontos, der Registrierung bei den örtlichen Behörden (Steuerregistrierung), der Überprüfung des rechtlichen Status der Immobilie und der Vorbereitung der Übertragung im Grundbuchamt.

6. Für den Erwerb einer Immobilie ist eine so genannte OIB - Steueridentifikationsnummer - erforderlich.

Wir werden dafür sorgen, dass Sie bei der örtlichen Behörde einen Antrag auf Zuteilung einer OIB-Steueridentifikationsnummer in Kroatien stellen.

7. Wir dolmetschen für Sie bei Besichtigungen und sorgen für die Übersetzung der Vertragsunterlagen.

8. Wir kümmern uns um die Renovierung der von Ihnen erworbenen Immobilie. Wir arbeiten mit der Baufirma vor Ort zusammen.

9. Sie können die Immobilie für Ihren Urlaub blockieren, während der freien Wochen können Sie sie für Kurzzeitvermietungen anbieten, deren Rendite deutlich höher ist als bei Langzeitvermietungen. So kann sich Ihre Investition innerhalb weniger Jahre amortisieren.

10. Wenn Sie an der Anmietung einer Immobilie interessiert sind, helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem seriösen Vermieter, je nach Art der Immobilie.

11. Beratung und Konsultation durch ein fachkundiges Mitglied unserer Immobilienagentur während des gesamten Kaufs einer Auslandsimmobilie.

12. Einige Banken in der Tschechischen Republik sind in der Lage, eine Hypothek für den Kauf einer Immobilie im Ausland zu gewähren (nur innerhalb der EU, zu der auch Kroatien gehört), allerdings mit einem Unterschied. Die tschechischen Banken können keine Sicherheiten in Form der im Ausland gekauften Immobilie akzeptieren, sondern verlangen Sicherheiten in Form einer anderen Immobilie in der Tschechischen Republik.

Unser Unternehmen unterstützt Sie selbstverständlich bei den Verhandlungen mit der Bank und der Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen und hilft Ihnen bei der Beschaffung einer Hypothek durch unsere kooperierenden, auf Hypotheken und Darlehen spezialisierten Büros.

WIE LÄUFT DER KAUFVORGANG AB?

Staatsangehörige der Tschechischen Republik können in Kroatien unter den gleichen Bedingungen wie Kroaten Immobilien erwerben, mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Flächen, Wäldern und Schutzgebieten oder Flächen in Naturschutzgebieten. Tschechen können auch im Namen einer in der Tschechischen Republik ansässigen juristischen Person kaufen.

Immobilien in Kroatien werden in EUR inseriert. Der angegebene Preis ist der Preis für den Eigentümer der Immobilie.

Wenn Sie sich für eine Immobilie aus unserem Angebot oder von einem Partner-Immobilienbüro entscheiden, wird ein Reservierungsvertrag oder ein Vertrag für einen zukünftigen Kauf abgeschlossen. Bei Vertragsunterzeichnung wird der vereinbarte Betrag - die Reservierung - bezahlt, in der Regel EUR 5.000 - 15.000 und wird in EUR bezahlt. Es ist möglich, in bar oder per Banküberweisung zu bezahlen.

OIB (persönliche Identifikationsnummer)

Um eine Immobilie zu kaufen, muss der Käufer, ob natürliche oder juristische Person, über eine OIB (persönliche Identifikationsnummer) verfügen, die für die Kommunikation mit den Behörden, insbesondere mit dem Finanzamt und der Abteilung des zuständigen Amtsgerichts und dem Grundbuchamt zum Zeitpunkt des Immobilienerwerbs erforderlich ist. Das OIB wird vor Ort bearbeitet (online verfügbare Formulare können auch vorab per Post verschickt werden, und das OIB kann dann am Schalter des zuständigen Finanzamts abgeholt werden), in der Regel kurz vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Ohne ein OIB können Sie nicht als neuer Eigentümer eingetragen werden, und das OIB muss daher Teil des Kaufvertrags sein.

Einrichtung eines OIB

Vor der Besichtigung der Immobilie ist es notwendig, die Zuteilung einer OIB (kroatische Steuernummer) für den Käufer auf der Grundlage einer beglaubigten Vollmacht zu beantragen, die per E-Mail übermittelt wird. Zu diesem Zweck ist der Kunde verpflichtet, eine Gebühr von 250 € (einschließlich MwSt.) im Voraus auf das im Vertrag für die Einrichtung des OIB angegebene Konto zu überweisen. Die Gebühr wird auf das Konto des Unternehmens (Immobilienmakler) überwiesen, das vor der Ankunft alles in den Büros abwickeln wird.

Kaufvertrag (kupoprodajni ugovor), Erklärung über die Zahlung des Kaufpreises (tabularna izjava)

Der Abschluss des Kaufvertrags erfolgt nach der förmlichen Genehmigung des Kaufs durch einen Rechtsanwalt, der die erforderlichen Unterlagen für die Immobilie prüft. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags wird entweder der bereits gezahlte Kaufpreis bestätigt oder im Kaufvertrag wird festgelegt, bis wann der Restbetrag des Kaufpreises zu zahlen ist. Im ersten Fall ist die tabularna izjava (Erklärung über die Zahlung des Kaufpreises) Bestandteil des Vertrags, im zweiten Fall wird die Erklärung nach der tatsächlichen Zahlung des Kaufpreises unterzeichnet.

Mit der Zahlung des Kaufpreises wird der Käufer gemäß den Bestimmungen des Kaufvertrags vollständiger Eigentümer.

Einzahlung, Finanzamt

Nach dem Abschluss des Kaufvertrags oder der Zahlung des Kaufpreises wird der Kaufvertrag bei der Grundbuchabteilung des zuständigen Općin-Gerichts zur Eintragung eingereicht (diese Abteilung ist dem tschechischen Kataster ähnlich). Die Hinterlegung dauert je nach Geschwindigkeit und moderner Ausstattung der jeweiligen Dienststelle zwischen mehreren Wochen und mehreren Monaten. Nach der Hinterlegung, die entweder durch das Ausfüllen eines speziellen Formulars oder in moderneren Bezirken automatisch durch ein internes Verfahren erfolgt, wird dem zuständigen Katasteramt (ähnlich dem tschechischen Grundbuchamt) eine förmliche Mitteilung über den Eigentumswechsel vorgelegt.

Die Grunderwerbsteuererklärung muss spätestens 30 Tage nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags und gegebenenfalls der Erklärung über die Zahlung des Kaufpreises eingereicht werden.

Die Veranlagung der Steuer und die Absteckung stehen in keinem kausalen Zusammenhang, so dass die Entrichtung der Steuer nicht von der Durchführung der Absteckung abhängig ist. Danach wird innerhalb von 90 Tagen nach der Anmeldung eine Steuerfestsetzung durch die Behörde vorgenommen (dies ist nicht die Regel, aber manchmal kommt ein Inspektionsausschuss, in der Regel bei älteren Immobilien, um die Bemessungsgrundlage zu ermitteln). Die Steuer auf Grundstücke und Wohnungen kann nach Vereinbarung auch an einem Warteschalter festgesetzt werden, insbesondere wenn der Käufer aus dem Ausland kommt. Der Steuerbescheid wird an den Wohn- oder Geschäftssitz des Erwerbers geschickt.

Das Finanzamt entscheidet über die genaue Höhe der Grundsteuer (3 %) ab dem 1. Januar 2019 und schickt Ihnen einen Bescheid. Nach Erhalt dieses Bescheids sind Sie verpflichtet, den festgesetzten Betrag innerhalb von 15 Tagen zu zahlen.

Andernfalls erhöht sich der fällige Betrag jeden Tag. Der Betrag ist per Bank- oder Postanweisung zu zahlen.

Der Käufer muss bei der Unterzeichnung der Verträge nicht anwesend sein, kann aber dem Makler eine Vollmacht erteilen, ihn bei der Unterzeichnung zu vertreten.

Außerdem kann der Käufer ein Bankkonto bei einer kroatischen Bank eröffnen (es kann in Euro oder Kuna geführt werden).