ISTRIEN, VODNJAN - Baugrundstück mit Meerblick
| Registrationsnummer | DN-46037 |
| Art des Angebots | Verkauf |
| Kategorie | Bauland |
| Bezirk | Istarska |
| Gemeindeteil | Vodnjan |
| Preis | 119 000 € |
| Preis pro m2 | 231 €/m² |
| Gesamtfläche | 514 m² |
| Entfernung vom meer | 7 000 m |
ISTRIEN, VODNJAN – Baugrundstück mit Meerblick Das malerische Vodnjan, eine mittelalterliche Stadt mit ländlichem Charme, liegt im Südwesten Istriens auf 135 Metern über dem Meeresspiegel. Das Stadtgebiet von Vodnjan umfasst 102 km² und besteht aus den vier Ortsteilen Barbariga, Gajana, Galižana und Peroj. Vodnjan und seine Umgebung zeichnen sich durch eine einzigartige Kombination aus grünem Hinterland und azurblauer Adriaküste aus. Diese gesamte Region verfügt über ein reiches immaterielles und materielles Kulturerbe, eine intakte Umwelt, sauberes Meer und gepflegte Strände, eine gut ausgebaute unternehmerische und touristische Infrastruktur, gepflegte Grünflächen sowie ein ausgeprägtes Gemeinschaftsgefühl und soziales Engagement der Bevölkerung. Sie bietet fantastisches Potenzial für die Entwicklung vielfältiger Aktivitäten. In der Nähe von Vodnjan steht ein Baugrundstück mit Meerblick zum Verkauf. Die Lage bietet ein authentisches Erlebnis einer kleinen istrischen Stadt: Ruhe, Erholung vom Alltag und eine Auszeit vom Lärm der Stadt. Gleichzeitig ist man in der Nähe des Meeres und der dynamischen Städte Istriens mit ihren vielfältigen Annehmlichkeiten. Das Katastergrundstück hat eine regelmäßige rechteckige Form, das Gelände ist flach und sauber. Strom-, Wasser- und Telekommunikationsanschlüsse befinden sich in unmittelbarer Nähe. Laut Raumordnungsdokumentation liegt das Grundstück in einem unbebauten, genehmigungspflichtigen Teil eines Wohngebiets. Der Bau von freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern (Gebäude mit maximal zwei unabhängigen Wohneinheiten und einer Bruttogeschossfläche von bis zu 400 m², einschließlich Nebengebäuden) sowie von Doppelhaushälften und Reihenhäusern (Gebäude mit mindestens zwei und maximal drei unabhängigen Wohneinheiten) ist zulässig. Für Einfamilienhäuser beträgt der maximal zulässige Gebäudeflächenkoeffizient (kig) 0,35 und der maximal zulässige Nutzungskoeffizient (kis) 0,70. Für Reihenhäuser beträgt der maximal zulässige Gebäudeflächenkoeffizient (kig) 0,40 und der maximal zulässige Nutzungskoeffizient (kis) 0,80. Für Einfamilienhäuser beträgt der maximal zulässige Gebäudeflächenkoeffizient (kig) 0,50 und der maximal zulässige Nutzungskoeffizient (kis) 1,00. Für Mehrfamilienhäuser beträgt der maximal zulässige Gebäudeflächenkoeffizient (kig) für alle Bauarten 0,35 und der maximal zulässige Nutzungskoeffizient (kis) 1,05. Die maximal zulässige Höhe von Einfamilienhäusern beträgt 7,5 Meter. Die maximal zulässige Höhe von Mehrfamilienhäusern beträgt 10,0 Meter. Einfamilienhäuser dürfen maximal zwei oberirdische und ein unterirdisches Geschoss haben. Mehrfamilienhäuser dürfen maximal drei oberirdische und mindestens ein Untergeschoss haben. Aufgrund seiner Mikrolage, seiner Aufteilung und der klaren Eigentumsverhältnisse bietet dieses Grundstück eine hervorragende Baugelegenheit.
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