MALI LOŠINJ - ČIKAT - Gelände 752 m2, Sport- und Erholungszone R1
Registrationsnummer | DN-4977 |
Art des Angebots | Verkauf |
Kategorie | Bauland |
Bezirk | Primorsko-goranska |
Gemeindeteil | Mali Lošinj |
Preis | 85 000 € |
Preis pro m2 | 113 €/m² |
Gesamtfläche | 752 m² |
Wasser |
MALI LOŠINJ – ČIKAT – Grundstück 752 m2, Sport- und Erholungszone R1 Sport- und Erholungszentren – R 1: Im Bereich der Sport- und Erholungsziele – Sportzentrum (R1) ist laut konkretem Programm und abhängig von den Bedingungen am konkreten Standort der Bau von offenen und überdachten, halboffenen Spielplätzen für Hallenfußball, Handball, Basketball, Volleyball, Tennis und andere Sportarten, der Bau von Schwimmbädern, Kart-, Skateboard-, Inlineskate-Bahnen usw. denkbar. Im Rahmen eines individuellen Sport- und Freizeitzentrums – R1 können mehrere Einrichtungen oder individuelle Anlagen organisiert werden, wie beispielsweise ein Tauchzentrum, Wasserskizentrum, Reitzentrum, Tenniszentrum, Erholungs- und Gesundheitszentrum usw. Auf maximal 10 % der Fläche des Sportzentrums ist der Bau von Nebengebäuden mit Umkleideräumen und Toiletten, Gerätelagern, Lagern für Geräte zur Oberflächenpflege usw. zur Unterbringung von begleitenden Freizeit-, Unterhaltungs-, Gastronomie-, Service- und anderen begleitenden Aktivitäten, der Bau von Ställen für Pferde und anderen Einrichtungen je nach Zweck des Sportzentrums zulässig. Bei der Anordnung eines Sportzentrums – R1 sollte wertvolles vorhandenes Grün erhalten bleiben und mindestens 30 % der Fläche der Zone sind als öffentliche oder geschützte Grünfläche einzurichten, wobei diese Fläche auch die Flächen von baumgesäumten Parkplätzen umfasst. Die als Sportzentrum (R1) ausgewiesenen Sport- und Freizeitflächen auf dem Gebiet der Stadt Mali Lošinj sind: Die dazugehörigen Gebäude sind ebenerdig, bis zu 3,5 m hoch, modern gestaltet und vereinen den architektonischen Ausdruck mit Elementen traditioneller Architektur, um sich in die umgebende Landschaft einzufügen. Sie werden nach Möglichkeit als halb unterkellerte Gebäude errichtet. Die größte Fläche der dazugehörigen Gebäude wird im Bebauungsplan je nach Zweck des Zentrums und den örtlichen Gegebenheiten festgelegt, jedoch so, dass ein höherer Servicestandard gewährleistet werden kann (Sanitäranlagen, Gerätelager, Gastronomie, Garderoben für größere Zentren usw.). Im Bereich Sport und Freizeit, Sportzentrum – R1 ist der Bau von Unterkünften, Wohnanlagen oder ähnlichen Einrichtungen nicht gestattet. Für Bereiche Sport und Freizeit, Sportzentrum – R1 ist die Ausarbeitung eines Bebauungsplans obligatorisch. Bis zur Ausarbeitung eines Bebauungsplans ist auf Bereichen Sport und Freizeit, Sportzentrum – R1 nur der Bau von Rasen- oder gepflasterten Spielplätzen möglich. Der Küstenabschnitt des Sport- und Erholungszentrums ist gemäß den Bestimmungen für Badegebiete grundsätzlich als Badegebiet geregelt. Ein Grundstück, von dem aus Sie Meer und Strand in nur einer Minute zu Fuß erreichen! Das Grundstück ist 150 m Luftlinie oder 1 Minute zu Fuß vom Meer entfernt.
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